Wiederaufnahme einer Arbeit aus eigener Initiative während einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als einem Jahr: Begleitung durch das Actiris, Forem oder VDAB
Sind Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig? Möchten Sie wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen? Dann können Sie eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit beginnen, indem Sie sich spontan beim Actiris, Forem oder VDAB (regionale Arbeitsverwaltung in Ihrer Region) melden.
Wir sprechen in diesem Fall von „Route C“.
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Was ist eine „Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit“?
Um Ihnen zu helfen, eine Arbeit zu finden, die dem entspricht, was Sie noch tun können und möchten, haben wir eine Maßnahme ins Leben gerufen: „Rückkehr zur Arbeit“. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie begleitet und orientiert:
- bei der Suche nach einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit
- gegebenfalls bei der Teilnahme an einer Schulung, um Ihre Fähigkeiten zu aktualisieren oder neue Fähigkeiten zu erwerben.
Wie und wann kann man beim Actiris, Forem oder VDAB spontan eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit beginnen?
Wenn Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind, können Sie sich spontan beim Actiris, Forem oder VDAB (regionale Arbeitsverwaltung) melden, um eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit zu beginnen.
- Sie melden sich beim Actiris, Forem oder VDAB für ein erstes Treffen.
- Sie füllen mit dem Actiris, Forem oder VDAB ein Dokument aus, das an Ihre Krankenkasse weitergeleitet wird, um zu prüfen, ob Sie tatsächlich seit mehr als einem Jahr als arbeitsunfähig anerkannt sind.
- Innerhalb von fünf Arbeitstagen bestätigt Ihre Krankenkasse Ihren Status oder lehnt ihn ab.
- Sind Sie seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig? Sie nehmen Ihre Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit mit der Unterstützung vom Actiris, Forem oder VDAB auf. Ihnen wird ein Berater zugeteilt, der Sie während der gesamten Maßnahme begleitet.
- Sind Sie seit weniger als einem Jahr arbeitsunfähig? Dann können Sie keine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit über das Actiris, Forem oder VDAB aufnehmen. Auf Wunsch können Sie jedoch über Ihre Krankenkasse eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit aufnehmen.
Weitere Informationen:
Sie brauchen im Rahmen Ihrer Maßnahme eine Schulung , um Ihre Fähigkeiten zu aktualisieren oder neue zu erwerben?
EINE SCHULUNG ABSOLVIEREN
Sie legen mit Ihrem Berater ein Projekt fest. Er legt anschließend dieses Projekt dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse vor.
- Ist der Vertrauensarzt mit diesem Vorhaben einverstanden? Ihr Berater stellt einen Antrag bei unserem Medizinischen Rat für Invalidität (CMI).
- Im Falle einer Genehmigung Ihres Projektes übernehmen wir die Kosten für Ihre Maßnahme, d. h. die Kosten für die Prüfung der Orientierung, die Schulung und die Fahrten.
- Im Falle einer Ablehnung übernehmen wir nur die Kosten für die von der regionalen Arbeitsverwaltung durchgeführte Betreuung.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen. - Der Vertrauensarzt ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden? Sie können mit Ihrem Berater nach einem neuen Schulungsprojekt suchen. Wenn Sie trotz negativer Stellungnahme Ihres Vertrauensarztes nicht nach einem anderen Projekt suchen möchten, können Sie Ihren Berater bitten, Ihren Antrag bei unserem Medizinischen Rat für Invalidität einzureichen.
WÄHREND IHRER SCHULUNG
Ergeben sich während Ihrer Schulung Veränderungen?
- Wurden die Termine für Ihre Schulung geändert oder abgesagt?
- Beginnen Sie ein bezahltes Praktikum? (Achtung: Eine Bezahlung kann die Höhe Ihrer Vergütung beeinflussen)
- Unterbrechen Sie Ihre Schulung?
- Möchten Sie Ihre Schulung wechseln?
- Scheitern Sie?
Wenden Sie sich an Ihren Berater: Er wird die Situation gemeinsam mit Ihnen bewerten.
Möchten Sie sich bestimmte Kosten erstatten lassen?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die für die Zahlungen (Erstattung von Anmeldegebühren und Reisekosten) zuständig ist.
NACH IHRER SCHULUNG
Wenn Sie Ihre Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie sechs Monate Zeit, um mit Ihren neu erworbenen Fähigkeiten eine Stelle zu suchen.
Während dieser Zeit können das ADG, ACTIRIS, Forem oder VDAB Sie bei der Arbeitssuche begleiten.
6 Monate nach Abschluss Ihrer Schulung wird der Vertrauensarzt Ihre Arbeitsunfähigkeit neu bewerten. Er berücksichtigt die neuen beruflichen Fähigkeiten, die Sie während Ihrer Schulung erworben haben. Er kann Ihre Arbeitsunfähigkeit beenden.
Contacts
Sozio-professionelle Wiedereingliederung - Leistungen
Tel: +32 (0)2 739 76 10
E-mail: reinsertion@riziv-inami.fgov.be