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Wiederaufnahme einer Arbeit aus eigener Initiative während einer Arbeitsunfähigkeit: Begleitung durch Ihre Krankenkasse

Sind Sie seit mehr oder weniger als einem Jahr arbeitsunfähig? Möchten Sie wieder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen? Wenn Sie es wünschen, können Sie sich mit dem Koordinator für die Rückkehr zur Arbeit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Maßnahme für Rückkehr zur Arbeit zu beginnen, oder mit dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse, um eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, die Ihrem Gesundheitszustand entspricht.

Wir sprechen in diesem Fall von „Route B“.

Sur cette page :

Wie können Sie eine Teilzeitarbeit aufnehmen, die Ihrem Gesundheitszustand entspricht?

Wenden Sie sich an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse und bitten Sie ihn um Erlaubnis. Weitere Informationen:

Was ist eine „Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit“?

Um Ihnen zu helfen, eine Arbeit zu finden, die dem entspricht, was Sie noch tun können und möchten, haben wir eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie begleitet und orientiert:

  • bei der Suche nach einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit,
  • gegebenfalls bei der Teilnahme an einer Schulung teil, um Ihre Fähigkeiten zu aktualisieren oder neue Fähigkeiten zu erwerben.

Wie und wann können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit beantragen?

Unabhängig davon, ob Sie seit mehr oder weniger als einem Jahr arbeitsunfähig sind, können Sie sich jederzeit an den Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz Ihrer Krankenkasse wenden, um eine Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit zu beginnen.

  1. Sie wenden sich an den Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz Ihrer Krankenkasse, um ein erstes Treffen zu vereinbaren.
  2. Bei Bedarf erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie ausfüllen und innerhalb von zwei Wochen an den Vertrauensarzt weiterleiten müssen.

Wie und wann findet das erste Treffen mit dem Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz statt?

Innerhalb eines Monats nach Übermittlung des ausgefüllten Fragebogens findet ein erstes Treffen mit dem Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz statt. Bei Ihrem ersten Termin erklärt er Ihnen seine Rolle in der Begleitung und Überwachung Ihrer Maßnahme. Er bespricht mit Ihnen den ersten Schritt.

Ihre Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit

Je nach Ihrer Situation gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Haben Sie einen Arbeitsvertrag?

Der Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz verweist Sie mit Ihrer Zustimmung und der erforderlichen Begleitung an den Präventionsberater/Arbeitsmediziner, um eine Untersuchung vor der Wiederaufnahme der Arbeit oder dem Beginn einer Wiedereingliederungsmaßnahme bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen.
Für weitere Informationen über die Maßnahme zur Wiedereingliederung bei Ihrem Arbeitgeber wenden Sie sich an den FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung: 
Generaldirektion Humanisierung der Arbeit
Tel.: +32(0)2 233 41 11
hut@emploi.belgique.be

  • Sie haben keinen Arbeitsvertrag oder werden nicht an den Präventionsberater/Arbeitsmediziner verwiesen?
    1. Der Koordinator für die Rückkehr zur Arbeit holt beim Vertrauensarzt die Genehmigung ein, Ihre Maßnahme für die Rückkehr zur Arbeit einzuleiten und zu koordinieren.
      Wenn der Vertrauensarzt der Meinung ist, dass eine solche Maßnahme nicht mit Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand vereinbar ist, wird der Koordinator für die Rückkehr zur Arbeit innerhalb eines Monats nach dem letzten Treffen ein weiteres Treffen mit Ihnen vereinbaren, um die Einschätzung des Vertrauensarztes zu besprechen und das Ziel Ihrer Maßnahme eventuell anzupassen.
    2. Sie unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung, ebenso wie der Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse.
    3. Innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dieser Erklärung organisiert der Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz ein erstes Folgegespräch mit Ihnen, um einen Wiedereingliederungsplan zu erstellen. Dieser Plan enthält mindestens:
      • die Ziele des Plans,
      • das angestrebte Endergebnis,
      • eine konkrete Aktion,
      • einen konkreten Termin für ein nächstes Folgegespräch.

Möglicherweise wird Ihnen eine Schulung angeboten, um Ihre Fähigkeiten zu aktualisieren oder neue Fähigkeiten zu erwerben, damit Sie auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. 

EINE SCHULUNG ABSOLVIEREN

  • Haben Sie bereits eine Idee für eine Schulung?
    Unterbreiten Sie Ihren Vorschlag Ihrem Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz und besprechen Sie ihn. Er legt ihn dann dem Vertrauensarzt vor.
    • Ist der Vertrauensarzt der Ansicht, dass Ihr Projekt in der vorliegenden Form gültig ist?
      Er reicht Ihren Antrag bei unserem Ärztlichen Rat für Invalidität (Conseil médical de l’invalidité - CMI) ein, der das Vorhaben prüft und eine Entscheidung trifft. Ihr Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz informiert Sie über diese Entscheidung.
      • Im Falle einer Genehmigung übernehmen wir die Kosten für Ihre Maßnahme, d. h. die Kosten für die Überprüfung der Orientierung, die Schulung, die Fahrten usw.
      • Bei einer Ablehnung übernehmen wir nur die Kosten für die Berufsberatung.
        ​​​​​​​Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen.
    • Ist der Vertrauensarzt der Meinung, dass Ihr Projekt weiterentwickelt werden muss?
      Er leitet Sie zur Betreuung über den Koordinator für die Rückkehr zur Arbeit an das ADG, Actiris, Forem oder VDAB (regionale Arbeitsverwaltung Ihrer Region) weiter.
    • Der Vertrauensarzt ist der Ansicht, dass Sie nicht bereit sind, eine Schulung zu absolvieren?
      Er kann Ihnen andere Maßnahmen vorschlagen (Therapie, spezielle soziale Begleitung usw.). Dennoch können Sie den Vertrauensarzt bitten, Ihren Antrag bei unserem Medizinischen Rat für Invalidität (CMI) einzureichen..
  • Sie haben noch kein Schulungsprojekt?
    Der Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz verweist Sie an das ADG, Actiris, Forem oder VDAB (regionale Arbeitsverwaltung in Ihrer Region), um Sie bei Ihren Schritten zu unterstützen. Ihnen wird ein Berater-zugeteilt, der Sie während der gesamten Maßnahme begleitet. Sie legen mit diesem einen Entwurf fest, den er Ihrem Vertrauensarzt unterbreitet.
    • Ist Ihr Vertrauensarzt mit diesem Vorhaben einverstanden? Ihr Berater stellt einen Antrag bei unserem Medizinischen Rat für Invalidität (CMI).
      • Im Falle einer Genehmigung über Ihr Vorhaben übernehmen wir die Kosten für Ihre Maßnahme, d. h. die Kosten für die Überprüfung, die Schulung und die Fahrten.
      • Im Falle einer Ablehnung übernehmen wir nur die Kosten für die von der regionalen Arbeitsverwaltung durchgeführte Betreuung.
        ​​​​​​​Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen.
    • Ihr Vertrauensarzt ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden? Sie können mit Ihrem Berater nach einem neuen Schulungsprojekt suchen. Wenn Sie trotz negativer Stellungnahme Ihres Vertrauensarztes nicht nach einem anderen Projekt suchen möchten, können Sie Ihren Berater bitten, Ihren Antrag bei unserem Medizinischen Rat für Invalidität einzureichen.

WÄHREND IHRER SCHULUNG

Ergeben sich während Ihrer Schulung Veränderungen?

  • Wurden die Termine für Ihre Schulung geändert oder abgesagt?
  • Beginnen Sie ein bezahltes Praktikum? (Achtung: Eine Bezahlung kann die Höhe Ihrer Vergütung beeinflussen)
  • Unterbrechen Sie Ihre Schulung?
  • Möchten Sie Ihre Schulung wechseln?
  • Scheitern Sie?

Kontaktieren Sie in diesem Fall:

  • Ihren Berater, wenn Sie an einer Schulung teilnehmen, die von der regionalen Arbeitsverwaltung angeboten wird.
  • Ihren Koordinator für die Rückkehr an den Arbeitsplatz, wenn dies nicht der Fall ist

Sie bewerten die Situation gemeinsam mit Ihnen.

Möchten Sie sich bestimmte Kosten erstatten lassen?
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die für die Zahlungen (Erstattung von Anmeldegebühren und Reisekosten) zuständig ist.

NACH IHRER SCHULUNG

Wenn Sie Ihre Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie sechs Monate Zeit, um mit Ihren neu erworbenen Fähigkeiten eine Stelle zu suchen.
Während dieser Zeit können das ADG, ACTIRIS, Forem oder VDAB Sie bei der Arbeitssuche begleiten.

6 Monate nach Abschluss Ihrer Schulung wird der Vertrauensarzt Ihre Arbeitsunfähigkeit neu bewerten. Er berücksichtigt die neuen beruflichen Fähigkeiten, die Sie während Ihrer Schulung erworben haben. Er kann Ihre Arbeitsunfähigkeit beenden.

Weitere Informationen

Contacts

Sozio-professionelle Wiedereingliederung - Leistungen

Tel: +32 (0)2 739 76 10

E-mail: reinsertion@riziv-inami.fgov.be

Vorschriften und Rechtsstreitigkeiten - Entschädigungsversicherung

Tel: +32(0)2 739 76 19

E-mail: reglemsidu@riziv-inami.fgov.be