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Ihre psychologische Erstversorgung: Erstattung über die Netzwerke für psychische Gesundheit

Seit 2021 bauen wir das Angebot an psychologischer Versorgung im ganzen Land schrittweise aus. Dadurch machen wir die Versorgung finanziell tragbarer und senken die Schwelle für den Zugang zur Versorgung. Hier erfahren Sie, welche Formen der psychologischen Versorgung ab dem 1. April 2024 zur Verfügung stehen und 

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Welche Arten von psychologischer Versorgung erstatten wir?

Diese psychologische Erstversorgung richtet sich sowohl an Kinder als auch an Jugendliche und Erwachsene. Sie zielt darauf ab, Belastbarkeit und Selbstpflege zu stärken oder, falls erforderlich, eine Behandlung anzubieten, die über die Stärkung von Belastbarkeit hinausgeht.

Wir erstatten 3 Arten von psychologischer Versorgung, sofern diese in einem Netzwerk für geistige Gesundheit mit einem LIKIV-Abkommen organisiert sind:

  • Gemeinschaftsbasierte Interventionen: diese Art der psychologischen Versorgung findet im Rahmen von Gruppen statt. Dabei geht es um die Stärkung der Belastbarkeit und der Selbstpflege.
  • Psychologische Erstunterstützung: hierbei handelt es sich um eine Reihe allgemeiner Interventionen von kurzer Dauer, die nicht oder nur wenig intensiv sind. Diese Sitzungen zielen auf die Erhaltung oder Wiedererlangung des allgemeinen psychischen Wohlbefindens ab. Sie sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie eine Verwundbarkeit erfahren oder Schwierigkeiten haben, die Ihr psychisches Wohlbefinden beeinträchtigen.
    Dabei kann es sich um Einzel- oder Gruppensitzungen handeln.
  • Psychologische Erstbehandlung von leichten bis mittelschweren Problemen: hierbei handelt es sich um Sitzungen, die über die Stärkung der Belastbarkeit hinausgehen und eine kurzfristige Behandlung umfassen. Diese Sitzungen sind dann zu empfehlen, wenn die psychologische Unterstützung nach Ansicht des Psychologen/Orthopädagogen nicht ausreicht.
    Dabei kann es sich um Einzel- oder Gruppensitzungen handeln.

Wer hat Anspruch auf diese erstatteten Sitzungen?

Jeder kann in seinem Leben psychische Verwundbarkeit erfahren. Jede dieser Situationen erfordert eine psychologische Versorgung. Dieses neu gestaltete Angebot richtet sich vor allem an Menschen, deren psychisches Wohlbefinden gefährdet ist oder die unter leichten bis mittelschweren psychischen Problemen leiden.

Um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden, sind die Netzwerke in 3 Versorgungsarten, aber auch in 2 Alterskategorien unterteilt:

  • Netzwerke „Kinder und Jugendliche“ bis einschließlich 23 Jahre
  • Netzwerke „Erwachsene“ ab 15 Jahren

Die Angebote dieser Netzwerke überschneiden sich, um eine besser auf junge Menschen im Alter von 15 bis 23 Jahren zugeschnittene Versorgung zu gewährleisten. Sie können so in einem entscheidenden Übergangsalter ihr Netzwerk nach ihren eigenen Bedürfnissen auswählen.

Wie viel zahlen Sie?

Wir übernehmen den Großteil der Kosten Ihrer Sitzungen direkt über die Drittzahlerregelung. Sie müssen für diese Beteiligung an den Kosten nichts tun, Sie zahlen also lediglich den Eigenanteil für Ihre Sitzung.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 23 Jahre fällt kein Eigenanteil an.

Für Erwachsene ab 24 Jahren:

  • Für eine Einzelsitzung: die erste Sitzung ist kostenlos, danach zahlen Sie 11 Euro für jede Sitzung. Haben Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiligung? Sie zahlen dann 4 Euro pro Sitzung.
  • Für eine Gruppensitzung: die gemeinschaftsbasierten Interventionen sind kostenlos, für andere Gruppensitzungen zahlen Sie 2,5 Euro pro Sitzung.

Wie viele Sitzungen erstatten wir?

Die Anzahl der über einen Zeitraum von 12 Monaten erstatteten Sitzungen hängt vom Alter, der Art der Versorgung und der Art der Sitzung ab, an der Sie teilnehmen:

Im Netzwerk „Kinder und Jugendliche“ (bis einschließlich 23 Jahre):

  • Gemeinschaftsbasierte Interventionen (Gruppensitzungen): die Anzahl der Sitzungen ist nicht begrenzt.
  • Psychologische Erstversorgung: maximal 10 Einzelsitzungen. Die Anzahl der Gruppensitzungen ist nicht begrenzt.
  • Psychologische Erstbehandlung: durchschnittlich 10 Einzelsitzungen, maximal 20 Sitzungen. Die Anzahl der Gruppensitzungen ist nicht begrenzt.

Im Netzwerk „Erwachsene“ (ab 15 Jahren):

  • Gemeinschaftsbasierte Interventionen (Gruppensitzungen): die Anzahl der Sitzungen ist nicht begrenzt.
  • Psychologische Erstunterstützung: maximal 8 Einzelsitzungen. Die Anzahl der Gruppensitzungen ist nicht begrenzt.
  • Psychologische Erstbehandlung: durchschnittlich 8 Einzelsitzungen, maximal 20 Sitzungen. Die Anzahl der Gruppensitzungen ist nicht begrenzt.

Wie erhalten Sie Zugang zu diesen erstatteten psychologischen Sitzungen?

Um eine Beteiligung an den Kosten für Ihre Sitzungen zu erhalten, müssen diese von einem klinischen Psychologen oder einem klinischen Orthopädagogen durchgeführt werden, der einem Netzwerk für psychische Gesundheit angeschlossen ist, mit dem wir ein Abkommen unterzeichnet haben.

Jeder klinische Psychologe/Orthopädagoge hat ein Abkommen mit einem Netzwerk in der geistigen Gesundheitspflege für eine begrenzte Anzahl von Stunden. 
Infolgedessen ist die Anzahl der Patienten, die mittels einer Beteiligung der Krankenpflichtversicherung behandelt werden können, begrenzt. Der Psychologe/Orthopädagoge wird zum Zeitpunkt Ihres Antrags oder während Ihrer ersten Sitzung feststellen, ob Sie zur Zielgruppe dieses Abkommens gehören (insbesondere: leichte bis mittelschwere psychische Probleme). 

Die gemeinschaftsbasierten Interventionen und psychologische Erstunterstützung sind direkt zugänglich. Sie benötigen keine Überweisung.

Eine psychologische Erstbehandlung ist auf der Grundlage des in der ersten Sitzung erstellten funktionalen Befundberichts möglich. Dieser Befundbericht wird durch den an das Netzwerk angeschlossenen Psychologen oder Orthopädagogen erstellt. Dazu kann dieser sich mit Ihrem Einverständnis an Ihren behandelnden Arzt wenden.

Wo können Sie an diesen Sitzungen teilnehmen?

Es gibt 11 Netzwerke für Kinder und Jugendliche, 20 Netzwerke für Erwachsene und 1 gemischtes Netzwerk (für die Deutschsprachige Gemeinschaft).

Jedes Netzwerk für psychische Gesundheit umfasst vorhandene Mittel in einem festgelegten Gebiet. Es gewährleistet eine gute Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdienstleistern, Strukturen und Einrichtungen sowie eine hohe Qualität und Kontinuität.

Diese Netzwerke sind so organisiert, dass die Versorgung so nah wie möglich an Ihrem Wohnort erbracht wird... Sie finden sie in der Praxis des Gesundheitsdienstleisters oder in der Nähe Ihres Wohnortes (in Ihrer Schule, Ihrem Unternehmen, Ihrem Sportverein usw.). Wenn Sie nicht reisen können, ist eine Versorgung bei Ihnen zu Hause oder per Video möglich.

Sie können sich auch in einem anderen Netzwerk behandeln lassen, auch wenn Sie nicht in „deren Tätigkeitsgebiet“ wohnen. Sollten Sie in „Ihrer Region“ nicht die passende Spezialisierung finden, können Sie sich an ein anderes Netzwerk wenden. Ziel dieser Mobilität ist es, die Suche und Inanspruchnahme von Hilfe zu erleichtern.

WIE VEREINBART MAN EINEN TERMIN?

Über unsere Suchmaschine  werden Sie zur Website des Netzwerks für psychische Gesundheit weitergeleitet, auf der zugelassene Psychologen und Orthopädagogen in Ihrer Region aufgeführt sind.

Contacts

Geistige Gesundheitspflege (FÖD Volksgesundheit)

E-mail: psysoc@health.fgov.be