Wie viel kostet Ihre Versorgung? Lesen Sie es im Wartezimmer Ihres Gesundheitsdienstleisters
Jeder hat das Recht, genau über die Kosten der Pflege informiert zu werden. Deshalb müssen Gesundheitsdienstleister ihre Preise auf Aushängen deutlich machen.
Mit diesen Aushängen möchte das LIKIV die finanzielle Transparenz der Gesundheitsversorgung verbessern und Ihnen eine bessere Vorstellung von den damit verbundenen Kosten vermitteln. Diese Transparenz ist wichtig, denn noch immer schrecken die Menschen aus Angst vor versteckten Kosten vor der Versorgung zurück. Diese Aushänge helfen Ihnen auch, mit Ihrem Gesundheitsdienstleister über Versorgung, Behandlung und Kosten zu sprechen.
Auf den Aushängen ist auch angegeben, ob der Gesundheitsdienstleister konventioniert, teilweise konventioniert oder nicht konventioniert ist.
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Welche Gesundheitsdienstleister müssen diese Informationen aushängen?
Derzeit sind diese Aushänge für Apotheker, Audiologen, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Logopäden, Optiker, Zahnärzte (einschließlich Kieferorthopäden und Parodontologen), Krankenpflegekräfte und Hebammen vorgeschrieben.
Für Hausärzte und Fachärzte sind die Aushänge noch nicht vorgeschrieben.
Welche Informationen befinden sich auf den Aushängen?
Unsere Musteraushänge folgen der gleichen Struktur. Sie enthalten jeweils:
- Informationen über den Gesundheitsdienstleister: LIKIV-Nummer, Unternehmensnummer, Konventionsstatus
- Ein konventionierter Gesundheitsdienstleister hält sich an die festen Sätze aus der Vereinbarung mit dem LIKIV.
- Ein nicht konventionierter Gesundheitsdienstleister kann zusätzlich zu den Festbeträgen weitere Gebühren verlangen, weil er diese Vereinbarung nicht unterzeichnet hat.
- Ein teilweise konventionierter Gesundheitsdienstleister hält sich zu festgelegten Zeiten an die Vereinbarung. Diese Zeiten sind auf dem Aushang zu sehen.
- Oft vorkommende Pflege nach Art des Gesundheitsdienstleisters
- eine Beschreibung der Pflege
- den maximalen Gesamtbetrag, den Sie zahlen: dies ist die Summe aus der Selbstbeteiligung, der Beteiligung des LIKIV und eventuellen Zuschlägen
- die Beteiligung des LIKIV: der Teil des Betrags, der von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird
- die Selbstbeteiligung: der Teil des Betrages, den Sie nach der Erstattung durch Ihre Krankenkasse letztlich selbst tragen. Dazu können noch eventuelle Zuschläge kommen.
- der Zuschlag: der Höchstbetrag, den ein Gesundheitsdienstleister über den Tarif hinaus berechnen kann.
- Erläuterung zu bestimmten Begriffen auf dem Aushang.
Wo können Sie die Aushänge finden?
Die Gesundheitsdienstleister müssen die Aushänge an ihrem Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen aufhängen:
- im Wartezimmer oder in der Praxis
UND
- auf der Website Ihres Gesundheitsdienstleisters oder in anderen Online-Kanälen
Was ist, wenn bei Ihrem Gesundheitsdienstleister kein Aushang hängt?
Wenn ein Gesundheitsdienstleister diesen Aushang nicht angebracht hat, können Sie das bei Ihrer Krankenkasse melden.
Wenn ein Gesundheitsdienstleister kein Schild angebracht hat, das angibt, ob er konventioniert ist oder nicht, darf er keine zusätzlichen Gebühren (Honorarzuschläge) verlangen.
Besprechen Sie den Preis mit Ihrem Gesundheitsdienstleister!
Sie sind sich nicht sicher, wie viel Ihre Behandlung kosten wird oder haben Fragen zu einer Rechnung, die Sie erhalten haben? Sprechen Sie mit Ihrem Gesundheitsdienstleister darüber.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse wenn Sie ein Problem haben
Haben Sie Probleme mit der Rechnung Ihrer Pflege, mit Ihrem Gesundheitsdienstleister oder verstehen Sie die Kosten immer noch nicht? Wenden Sie sich dann an Ihre Krankenkasse.
Suchen Sie einen konventionierten Gesundheitsdienstleister?
Sind Sie auf der Suche nach einem Gesundheitsdienstleister oder möchten Sie wissen, ob Ihr Gesundheitsdienstleister konventioniert ist? Über unsere Suchmaschine „einen Pflegeerbringer suchen“ können Sie Gesundheitsdienstleister finden und ihren Konventionsstatus überprüfen.